HIER FINDEN SIE FAQ FALLBEISPIELE

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Als Ausgangspunkt für die Zusammenstellung der Präventionsangebote wurden die Ausführungen der in diesem Zusammenhang relevanten Sozialgesetzbücher herangezogen. Sie können von allen Beschäftigten und Betrieben in Deutschland in Anspruch genommen werden. Die Präventionsangebote sind (überwiegend) kostenfrei und werden von den Sozialversicherungsträgern und anderen Akteur:innen im Bereich körperlicher Gesundheit in Deutschland angeboten. 

Unter „Informationen“ werden allgemeine Informationen, Verweise auf Veröffentlichungen, Broschüren, Fachsuchportale und Online-Tools zum jeweiligen Thema angeboten. Wenn Sie fachkompetente Beratung zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz oder professionelle Unterstützung von Sozialversicherungsträgern/anderen sozialen Akteur:innen benötigen, finden Sie diese unter „Beratung und Unterstützung“. Unter „Kursangebote“ sind konkrete Qualifizierungen, Seminare und Workshops bzw. darauf spezialisierte Suchfunktionen aufgelistet. 

Diese Kategorien sollen das gesamte Spektrum der körperlichen Gesundheit abdecken: Von der Förderung des gesundheitlichen Wohlbefindens am Arbeitsplatz über die Rehabilitation bis hin zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. 

Hier finden sich Angebote zur Verbesserung physischen Belastung am Arbeitsplatz, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen oder die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. 

In dieser Kategorie werden Angebote zur frühzeitigen Stärkung der körperlichen Gesundheit von Beschäftigten aufgeführt, zum Beispiel zu Bewegung und Förderung der Gesundheitskompetenz. 

Für Betriebe werden Informationen und Beratungsangebote zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation aufgelistet, die eine Rückkehr ins Arbeitsleben nach körperlichen Erkrankungen unterstützen.

Hier finden sich Hilfen für den schrittweisen Wiedereinstieg in die Arbeit nach längerer Erkrankung, inklusive Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement für Betriebe und Beschäftigte. 

In dieser Kategorie gibt es Informationen und Beratungsangebote zur Unterstützung von Betrieben, die körperlich erkrankten Menschen einen (Wieder-)Einstieg ins Berufsleben ermöglichen sollen.

Der Präventionsguide Physis verfolgt das Ziel, betriebliche Berater:innen und Lot:sinnen im Rahmen der Verweisberatung zu unterstützen, dass mehr Betriebe und Beschäftigte zielgerichtet, effizient und abgestimmt mit den (bereits vorhandenen) Präventionsangeboten, Rehabilitationsangeboten und Rentenleistungen erreicht werden. 

Der Präventionsguide Physis richtet sich in erster Linie an Berater:innen und Lots:innen für Betriebe. Er gibt Hinweise, wenn Sie in Ihrer Beratungstätigkeit auf Situationen stoßen, welche die körperliche Gesundheit betreffen (Indikator hierfür ist zum Beispiel eine Zunahme von AU-Fällen, Berichte über schwere körperliche Arbeit, ergonomische Fragen im BEM-Verfahren). Er kann auch jederzeit von anderen betrieblichen Akteur:innen genutzt werden

Immer dann, wenn es um betriebliche Prävention im Bereich körperliche Gesundheit geht. 

In der weißen Leiste oben haben Sie die Wahl zwischen der Startseite, auf der Sie sich einen Überblick verschaffen können, und dem Präventionsguide Physis selbst. Wenn Sie mit der Maus über diese Leiste fahren, erscheint das gesamte Spektrum der Prävention in den jeweiligen Kategorien und Unterkategorien. So können Sie beispielsweise allgemein auf „Rehabilitation“ klicken oder direkt „Beratung und Unterstützung“ zur Rehabilitation auswählen. Die entsprechenden Angebote werden dann aufgelistet und durch Anklicken öffnet sich eine genauere Beschreibung. Links zu anderen Homepages sind unterstrichen. 

Der Ausgangspunkt ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen für die physische Belastung und eine etablierte betriebliche Gesundheitsförderung. Ein passendes Maßnahmenkonzept verweist gezielt auf geeignete Präventionsangebote, die Unternehmen in allen Phasen der Prävention dabei unterstützen, die körperliche  Gesundheit ihrer Beschäftigten nachhaltig zu stärken. Ziel ist es, die Zusammenarbeit aller relevanten Akteure zu verbessern, Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenz im Betrieb auszubauen, geeignete Rahmenbedingungen unter dem Dach des BGM zu schaffen und Arbeits- und Gesundheitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung, betriebliches Eingliederungsmanagement, sowie Leistungen zur Rehabilitation und zur Integration sinnvoll miteinander zu verknüpfen.

A

AA – Agentur für Arbeit

ArbMedVV – Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz

ASiG – Arbeitssicherheitsgesetz

B

BA – Bundesagentur für Arbeit

BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BAR – Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement

BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

BG BAU – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

BG ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation

BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall

BGHW – Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe

BGW – Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BGF – Betriebliche Gesundheitsförderung

BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement

BKK – Betriebskrankenkasse

BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales

BPtK – Bundespsychotherapeutenkammer

BsAfB – Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte

BTHG – Bundesteilhabegesetz

D

DGPPN – Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde

DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

DiGA – Digitale Gesundheitsanwendungen

DRV – Deutsche Rentenversicherung

E

EAA – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

ETEM – Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

G

GDA – Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

GKV – Gesetzliche Krankenversicherung

GQA – Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz

I

IFD – Integrationsfachdienst

iga – Initiative Gesundheit und Arbeit

IKK – Innungskrankenkassen

INQA – Initiative Neue Qualität der Arbeit

K

KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen

KUVB – Kommunale Unfallversicherung Bayern

L

LTA – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

M

MBOR – Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation

O

OM – Offensive Mittelstand

P

PSIB – Psychosomatische Sprechstunde im Betrieb

Psy-RENA – Psychosomatische Rehabilitationsnachsorge

S

SGB – Sozialgesetzbuch

Sifas – Fachkräfte für Arbeitssicherheit

SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

T

TK – Techniker Krankenkasse

U

UVT – Unfallversicherungsträger

V

VBG – Verwaltungs-Berufsgenossenschaft

VDBW – Verband deutscher Betriebs- und Werksärzte

vdek – Verband der Ersatzkassen

W

WfbM – Werkstatt für behinderte Menschen

FALLBEISPIELE

Wie der Präventionsguide Physis in der Praxis eingesetzt werden kann, zeigen die folgenden Fallbeispiele (Präventionsangebote sind stets fett markiert und verlinkt).

In einem Betrieb fällt auf, dass Beschäftigte in einem bestimmten Arbeitsbereich regelmäßig schwere Lasten bewegen müssen. Einige berichten bereits von Rücken- und Gelenkbeschwerden. Die Kontaktperson des Betriebs möchte deshalb nicht warten, bis es zu weiteren Ausfällen kommt, sondern die körperliche Belastung an den Arbeitsplätzen frühzeitig und nachvollziehbar einschätzen lassen. 

Für dieses Anliegen bietet sich das Handlungsfeld „Betrieblicher Arbeitsschutz“ an. Unter „Informationen“ finden Sie den Eintrag „Innerbetrieblicher Arbeitsschutz“. Dort finden Sie Hinweise, wie Arbeitsbedingungen im Betrieb beurteilt und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden können. Für die systematische Einschätzung empfehlen Sie dem Betrieb außerdem den Eintrag „Instrumente zur physischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“. Dort werden unter anderem die Leitmerkmalmethoden der BAuA, den zugehörigen Basis-Check, das Einstiegsscreening, die DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ sowie Arbeitshilfe zu Muskel-Skelett-Erkrankungen der GDA aufgeführt. 

Wenn aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen konkrete Veränderungen abgeleitet werden sollen, etwa der Einsatz von Hebehilfen, Anpassungen der Arbeitsorganisation oder ergonomische Verbesserungen, kann zusätzlich die zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einbezogen werden. Hinweise dazu finden Sie unter „Beratungsangebote der Unfallversicherungsträger zum Thema physische Gesundheit“. 

In einem Betrieb häufen sich Rückmeldungen von Beschäftigten, die viel am Bildschirm arbeiten oder regelmäßig im Homeoffice tätig sind. Sie berichten über Verspannungen im Nacken-, Schulter- und Rückenbereich. Der Betrieb möchte besser verstehen, wie verbreitet diese Beschwerden sind und welche Angebote helfen können, die körperliche Gesundheit der Beschäftigten zu stärken.

Das Handlungsfeld „Körperlich fit bleiben“ kann Ihnen helfen ein passendes Angebot zu finden. Unter „Informationen“ finden Sie zunächst den Eintrag „Betriebliche Gesundheitsförderung der Krankenkassen“. Dort wird beschrieben, wie die Krankenkassen Betriebe beim Aufbau einer nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützen können, zum Beispiel durch Analyseleistungen, Mitarbeiter:innenbefragungen, Workshops, Beratung und verhaltenspräventive Maßnahmen.

Zur Erfassung der Beschwerden empfehlen Sie den Eintrag „Körperliche Gesundheit am Arbeitsplatz fördern“. Dort wird unter anderem auf den Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden (FB*MSB) verwiesen. Außerdem finden sich dort Materialien zu Muskel-Skelett-Beschwerden bei Büroarbeit, zum Beispiel die VBG-Fachinformation „Gesund im Büro“, Übungen für das Arbeiten im Home-Office sowie Hinweise zu Bewegung und ergonomischem Sitzen. Wenn Beschwerden bereits behandlungsbedürftig erscheinen, sollte zusätzlich eine ärztliche Abklärung erfolgen. Hierzu verweist der Präventionsguide unter anderem auf „Behandlung physischer Erkrankungen“ und „Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)“.

Eine beschäftigte Person kehrt nach längerer Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer schweren Rücken- oder Gelenkerkrankung in den Betrieb zurück. Da die bisherige Tätigkeit körperlich belastend ist, möchten die betroffene Person und die Personalabteilung den Wiedereinstieg gut vorbereiten. Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren und eine erneute körperliche Überlastung möglichst zu vermeiden.

Sie verweisen auf das Handlungsfeld „Betriebliche Wiedereingliederung“. Unter „Informationen“ finden Sie den Eintrag „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 SGB IX)“. Wenn die betroffene Person weiterhin arbeitsunfähig ist, kann zusätzlich eine „Stufenweise Wiedereingliederung“ in Betracht kommen. Dabei wird die Arbeitsbelastung schrittweise und unter ärztlicher Aufsicht gesteigert, damit der Wiedereinstieg in die bisherige Tätigkeit erleichtert wird. Ergänzende Orientierung bieten der BEM-Kompass der BAR sowie auf Informationen der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Unfallversicherungsträger.

In einem anderen Betrieb kehrt eine beschäftigte Person nach einer schweren Rücken- oder Gelenkerkrankung nicht ohne Weiteres an ihren bisherigen Arbeitsplatz zurück. Die Tätigkeit ist körperlich belastend, und es besteht die Sorge, dass die Erwerbsfähigkeit ohne weitere Unterstützung gefährdet sein könnte. Sie als Berater:in denken an rehabilitative Leistungen, damit die beschäftigte Person möglichst dauerhaft im Arbeitsleben bleiben kann. Dazu suchen Sie in dem Handlungsfeld „Rehabilitation“ nach „Informationen“ und finden den Eintrag „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI)“, der auf Angebote zur Wiederherstellung oder Sicherung der Erwerbsfähigkeit verweist. Wenn die Anforderungen des Arbeitsplatzes besonders berücksichtigt werden sollen, finden Sie dort außerdem den Eintrag „Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR) (§ 15 SGB VI)“. Darüber hinaus finden Sie den Eintrag „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: Berufliche Rehabilitation (§ 49 SGB IX)“, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr in gleicher Weise ausgeübt werden kann. Unter „Beratung und Unterstützung“ verweist der Präventionsguide zudem auf den „Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung (DRV)“ sowie auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)“, etwa bei Fragen zu Arbeitsplatzanpassungen, technischen Arbeitshilfen oder Qualifizierung.