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INFORMATIONEN ZUM BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ

Arbeitgeber:innen sind nach § 3 ArbSchG dazu verpflichtet, den betrieblichen Arbeitsschutz eigenverantwortlich zu gestalten: Sie müssen

  • alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes aus der Beurteilung der Arbeitsbedingungen herleiten, durchführen und ihre Wirksamkeit kontrollieren.
  • für eine geeignete Arbeitsschutzorganisation, die Integration von Arbeitsschutz in die Führungstätigkeit sowie die Sicherstellung der Beteiligung der Beschäftigten sorgen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung bietet einen ersten Überblick zum Arbeitsschutz im Betrieb.

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen gehört auch die Beurteilung der physischen Belastung.

Weitere Informationen zu Gestaltungsbereichen und -zielen, zum Vorgehen und zu unterstützenden Materialien finden Sie in auf der Seite des
GDA-Arbeitsprogramms „Muskel-Skelett-Belastungen“.
Im Rahmen des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Belastungen der GDA sind drei Erklärfilme zu den Themen „Arbeitsbedingte Belastungen des Muskel-Skelett-Systems“, „Risikokonzept und Beurteilungsverfahren für Muskel-Skelett-Belastungen“ sowie „Beratung zur Prävention bei Muskel-Skelett-Belastungen“ entstanden.

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) bietet Informationsmaterial und Veröffentlichungen zum Thema Arbeitsschutzorganisation (welche Strukturen und Instrumente werden benötigt, um Arbeits- und Gesundheitsschutz betrieblich gut zu organisieren) an. Im Handbuch Gefährdungsbeurteilung wird als zweiter Teil „Gefährdungen durch physische Faktoren“ angeboten.

Darüber hinaus stellt das Sachgebiet „Physische Belastung“ der DGUV Informationen und Handlungshilfen zur Beurteilung und Gestaltung von physischer Belastung bei der Arbeit zur Verfügung.

Präventionsleistungen der UVT (§ 14 Abs. 1 SGB VII)

Um ihrem gesetzlichen Auftrag nach §§ 1 Nr. 1 und 14 Abs. 1 S. 1 SGB VII (Prävention mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeits- und Wegeunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren) nachzukommen, bieten die Unfallversicherungsträger die folgenden zehn Präventionsleistungen an:
• Anreizsysteme
• Beratung (auf Anforderung)
• Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
• Ermittlung
• Forschung, Entwicklung und Modellprojekte
• Information, Kommunikation und Präventionskampagnen
• Prüfung und Zertifizierung
• Qualifizierung
• Überwachung einschließlich anlassbezogener Beratung
• Vorschriften- und Regelwerk

Präventionsleistungen der UVT „Anreizsysteme“

Die Unfallversicherungsträger bieten Programme zur Förderung des präventiven Arbeitsschutzhandelns im Betrieb an, die von Wettbewerben über Präventionspreise bis hin zu finanziellen Zuschüssen reichen.

Im Bereich der physischen Gesundheit sind dies insbesondere Prämien, Auszeichnungen oder Gütesiegel. Ein weiterer Ansatz sind Bonus-/Malussysteme, welche die Beiträge zur Unfallversicherung z. B. an der Höhe der Unfallzahlen bemessen.

Für die Anreizsysteme müssen sich Betriebe beim zuständigen Unfallversicherungsträger bewerben. Auf der Website der DGUV finden sie eine Übersicht zu den Anreizsystemen der UVT.

Präventionsleistungen der UVT „Information, Kommunikation und Präventionskampagnen“

Die Unfallversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu informieren. Deshalb bieten sie auf ihren Internetseiten Publikationen sowohl zum Arbeitsschutz als auch zu vielen anderen Themen der Prävention an (z.B. BEM, Rehabilitation, Inklusion).

Das Sachgebiet „Physische Belastung“ der DGUV stellt weiterführende Informationen zur Beurteilung und Gestaltung von Tätigkeiten mit hoher physischer Belastung zur Verfügung. Diese und weitere Publikationen des Sachgebietes „Physische Belastung“ der DGUV befinden sich in der Publikationsdatenbank der DGUV.

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bietet auf seinen Seiten vertiefende Informationen zum Themenbereich der Ergonomie.

Das „sichere Krankenhaus“ bietet Informationen zum Thema Bewegen von Menschen beispielsweise zu rückengerechten Arbeitsweisen als auch zu den gesetzlichen Anforderungen und Rechtspflichten der Beteiligten bis hin zu typischen Gefährdungen beim Bewegen von Menschen sowie bekannten Einflussfaktoren und Schutzmaßnahmen.

Im Rahmen des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Belastungen der GDA sind drei Erklärfilme zu den Themen „Arbeitsbedingte Belastungen des Muskel-Skelett-Systems“, „Risikokonzept und Beurteilungsverfahren für Muskel-Skelett-Belastungen“ sowie „Beratung zur Prävention bei Muskel-Skelett-Belastungen“ entstanden.

Die Materialien der abgeschlossenen Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ lassen sich weiterhin online abrufen.

Die BAuA stellt auf ihrer Website die unter ihrer Federführung entwickelten sechs Leitmerkmalmethoden sowie einen Basis-Check und ein Einstiegscreening zur Verfügung.

Der Fachbereich „Physische Belastung“ der DGUV stellt in der DGUV Information 208-033 „Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“ ein dreistufiges Vorgehen zur Beurteilung der physischen Belastung vor.

Innerhalb des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Belastungen der GDA wurde ebenfalls eine Arbeitshilfe entwickelt, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Muskel-Skelett-Belastungen Unterstützung bieten soll.

Für die Beurteilung von Tätigkeiten, die mit Expositionen im Bereich Hand-Arm-Vibrationen beziehungsweise Ganzkörper-Vibrationen einhergehen, bietet das Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg eine Handreichung mit Immissionswerten und Orientierungswerten für die Gefährdungsbeurteilung. Der Fachbereich Holz Metall der DGUV bietet zudem Informationsblätter für die Gefährdungsbeurteilung bei Hand-Arm-Vibration sowie Ganzkörpervibration, sowie zu Vibrationsmessungen an.

Weitere Informationen bietet auch der Film „Risikokonzept und Beurteilungsverfahren für Muskel-Skelett-Belastungen“ des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Belastungen der GDA.

Die Offensive Mittelstand (OM) bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geeignete Unterstützung bei der Bewältigung der Herausforderungen der Arbeitswelt. Hier finden Sie die verschiedenen Checks, Hilfsmittel, Workshops etc. nach den jeweiligen Themen geordnet.

Benötigt ein Unternehmen eine:n persönliche:n Berater:in, beispielsweise im Bereich „Arbeitsschutz“, dann unterstützt hierbei die Suchmaschine der OM.

Der One-Pager zum Thema „Arbeitsschutz“ klärt über die Nützlichkeit von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit auf und ermöglicht anhand von Kriterien die Ermittlung des Handlungsbedarfs im jeweiligen Unternehmen.

Die Fachgruppe Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) erarbeitet Konzepte zur Gestaltung einer gesundheitsförderlichen Arbeitswelt im Wandel. Im Mittelpunkt steht der Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen verschiedenen Berater:innengruppen, um eine interdisziplinäre und trägerübergreifende Zusammenarbeit im BGM zu stärken und gezielt voranzutreiben.

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZUM BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ

Gemäß § 1 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind Unternehmer:innen verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sowie Betriebsärzt:innen zu bestellen. Hierbei kann es sich um eine interne oder externe Person oder einen überbetrieblichen Dienst handeln.

Die Unfallversicherungsträger bilden im Rahmen ihrer Präventionsleistung „Qualifizierung“ Fachkräfte für Arbeitssicherheit für ihre Mitgliedsbetriebe aus. Informationen finden Sie auf der Website des zuständigen Unfallversicherungsträgers.

Bei der Suche nach einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem überbetrieblichen Dienst hilft Ihnen die Website der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz.

Bei der Suche nach einem/r Betriebsmediziner:in unterstützen die Websites des VDBW und des BsAfB.

Die DGUV Vorschrift 2 beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (z. B. die Beratung und Unterstützung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.

Weitere Informationen zu Ansprechpersonen, Online-Handlungshilfen zur Ermittlung und Dokumentation des Betreuungsbedarfes sowie betriebliche Anwendungsbeispiele zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 finden Sie auf der Internetseite der DGUV.

Im Anhang der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) findet sich eine Übersicht über Tätigkeiten, bei denen eine Pflichtvorsorge (beispielsweise bei Erreichen oder Überschreiten der Expositionsgrenzwerte bei Vibration) veranlasst werden muss oder Beschäftigten eine Angebotsvorsorge (beispielsweise bei Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind oder bei Überschreitung der Auslösewerte bei Vibration) angeboten werden muss. Informationen dazu bietet auch der Film „Risikokonzept und Beurteilungsverfahren für Muskel-Skelett-Belastungen“ des Arbeitsprogramms Muskel-Skelett-Belastungen der GDA.

Präventionsleistungen der UVT „Beratung“ (auf Anforderung)

Bei spezifischen Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit können Betriebe sich auf Anforderung von den Unfallversicherungsträgern beraten lassen.
Die Beratung auf Anforderung deckt beispielsweise folgende Themen ab:

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit einschließlich Arbeitsschutzmanagementsysteme
  • Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung und Einführung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren
  • Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die erste Ansprechperson für die Beratung auf Anforderung ist die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Präventionsleistungen der UVT „Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“

Im Rahmen der Alternativen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 können sich Unternehmer:innen über das Unternehmermodell oder die Kompetenzzentren bei ihren Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützen lassen.

Einige Unfallversicherungsträger (UVT) bieten ihren Mitgliedsbetrieben zudem einen eigenen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst an und unterstützen diese so bei der Umsetzung der Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetztes (ASiG).

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

SVLFG

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)

KURSANGEBOTE ZUM BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ

Präventionsleistungen der UVT „Qualifizierung“

Die Unfallversicherungsträger bieten im Rahmen der Qualifizierung umfassende Angebote für unterschiedliche betriebliche Akteure (bspw. Unternehmer:innen, Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Auszubildende uvm.) an.
Auch die fachspezifischen Angebote erstrecken sich über eine Vielzahl an Themen, die sich von Gesundheit im Betrieb allgemein über Ergonomie bis hin zum Umgang mit berufsbedingten Belastungen des Muskel-Skelett-Systems erstrecken.

Auf der Webseite der DGUV ist eine Auflistung aller Aus- und Weiterbildungsangebote der jeweiligen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für ihre jeweiligen Mitglieder zu finden.

Diese Qualifizierungsangebote sind für Mitgliedsbetriebe aller gesetzlichen Unfallversicherungsträger zugänglich.