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INFORMATIONEN ZU KÖRPERLICH FIT BLEIBEN

Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V)

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Unternehmen dabei, eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung aufzubauen und eigenständig umzusetzen.

Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind:

  • Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiter:innen, Durchführung von Workshops u. a. Verfahren) zur Bedarfsermittlung
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen, z. B. zu gesundheitsgerechter Führung, zur gesundheitsförderlichen Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen bspw. zur Bewegungsförderung
  • Unterstützung bei der internen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses
  • Evaluation und Qualitätssicherung

Gemeinsame Grundlage für die Unterstützung durch die Krankenkassen sind die im GKV-Leitfaden Prävention  definierten Qualitäts- und Umsetzungskriterien.

Eine Übersicht über alle Krankenkassen mit PLZ-Suche und der Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme finden Sie auf der Internetseite der BGF-Koordinierungsstelle.

Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren (§20c SGB V)

Die Regelung bezieht die Leistungen der Krankenkassen zur Gesundheitsförderung in Betrieben auch auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Dazu sollen die Krankenkassen die Ergebnisse vorhandener Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bei der betrieblichen Gesundheitsförderung nutzen und so die betriebliche Gesundheitsförderung mit dem Arbeitsschutz enger verzahnen, wie es bereits in § 20b Abs. 2 und im Verständnis der Krankenkassen und der anderen Sozialversicherungsträger angelegt ist. Die Norm sieht eine Abstimmung über zu erbringenden Leistungen vor:

  • die Ausrichtung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf spezifische arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken
  • die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Erkrankungen und Arbeitsbedingungen
  • die Information der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse
  • die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Einzelfall

Krankenbehandlung (§ 27 SGB V)

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese erforderlich ist, um eine Krankheit zu erkennen, eine Krankheit zu heilen, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern, oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Beschäftigte, die sich körperlich beansprucht fühlen oder Anzeichen einer physischen Erkrankung an sich feststellen, können zur Abklärung der Symptome zunächst Kontakt mit ihrer:m Hausärzt:in aufnehmen. Diese kann ggf. an eine:n Fachärzt:in überweisen. In Deutschland besteht grundsätzlich die freie Arztwahl.

Unterstützung bei der Suche nach Fachärzt:innen (krankenkassenübergreifend)

  • arztsuche.116117.de – Die Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, betrieben von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Hierüber können gesetzlich versicherte Patient*innen bundesweit nach Fachärzt:innen suchen. Zur Terminvereinbarung bei Orthopäd:innen ist ein Vermittlungscode erforderlich, welcher sich auf der Überweisung befindet.

Versicherte haben einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). DiGA – auch Apps auf Rezept genannt – sind bestimmte Gruppen von digitalen CE-gekennzeichneten Medizinprodukten, die die Versicherten etwa bei der Behandlung von Erkrankungen oder dem Ausgleich von Beeinträchtigungen unterstützen können.

DiGA können von Ärzt:innen verordnet oder nach Genehmigung durch die Krankenkasse abgegeben werden. Nähere Informationen zu den Bezugswegen oder den Antragsfragen halten die Krankenkassen bereit.

Im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen finden Sie zahlreiche DiGA, die nach erfolgreicher Prüfung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dort aufgenommen wurden.

Hintergrundinformationen

Das Arbeitsprogramm Muskel-Skelett-Belastungen der GDA bietet mit dem Film „Arbeitsbedingte Belastungen des Muskel-Skelett-Systems“ eine Einführung in das Thema Muskel-Skelett-Belastungen (MSB) und die Entstehung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) und stellt Anregungen zur Gestaltung der eigenen Arbeit und Hilfestellungen für Beschäftigte sowie Tipps für Betriebe zur Verfügung.

Für die Erfassung von Beschwerden beispielsweise im Rahmen von betrieblichen Befragungen eignet sich der Fragebogen zu Muskel-Skelett-Beschwerden (FB*MSB).

Informationen zu Muskel-Skelett-Beschwerden bei der Büroarbeit bietet die VBG-Fachwissen Veröffentlichung „Gesund im Büro“.

Die AOK Sachsen bietet eine Übersicht zum ergonomischen Sitzen, beispielsweise an Büroarbeitsplätzen an.

Bewegung am Arbeitsplatz

Zum Thema Bewegung bei der Arbeit stellt die VBG eine Übersicht mit aktivierenden Übungen und verschiedenen Materialien und weiterführenden Links zur Verfügung.

Die Techniker Krankenkasse bietet mit ihrer Information „Stark! Wie Sie Ihren Rücken gesund halten“ sowohl Hintergründe zur Entstehung von Muskel-Skelett-Erkrankungen als auch Tipps zur Bewegung am Arbeitsplatz. Zudem werden weitere Übungen für ein 8-Minuten-Workout im Büro, für eine Mobility-Challenge und für das Home-Office angeboten.

Bestimmte Erkrankungen von Beschäftigten können als Berufskrankheiten gelten, wenn sie nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere arbeitsbedingte Einwirkungen verursacht wurden, denen bestimmte Personengruppen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in deutlich höherem Maße ausgesetzt sind als die Allgemeinbevölkerung. Sie sind in Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufgelistet. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, Krankheiten als eine „Wie-Berufskrankheit“ anzuerkennen, meist wenn bereits eine wissenschaftliche Empfehlung zur Aufnahme durch das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) vorliegt. Weitere Informationen sind auf der Webseite der DGUV zu Berufskrankheiten zu finden, inklusive dem Serviceportal zur Meldung des Verdachts einer Berufskrankheit.

Vertiefende Informationen zu einzelnen Berufskrankheiten bietet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) begleitet Unternehmen und Organisationen auf dem Weg zu einer zukunftsorientierten Unternehmenskultur. Das Angebot der INQA ist vielfältig und reicht von Praxiswissen, Beratungsangeboten, Selbstchecks, Vernetzungsangeboten bis zu Projektförderungen.

Unter der Überschrift „Körperliche Gesundheit“ wird ein Screening zum Gesunden Rücken und eine Übersicht mit Praxisbeispielen zu technischen Unterstützungssystemen angeboten.

Der INQA-Check „Gesundheit“ zeigt auf, wie gute Unternehmen die Gesundheit ihrer Beschäftigten für den Unternehmenserfolg fördern und nutzen.

Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ist eine Kooperation des BKK-Dachverbandes, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) und der Innungskrankenkassen (IKK).

iga entwickelt Präventions- und Interventionsansätze der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung weiter.

Schwerpunktthemen sind beispielsweise:

Eine Auflistung aller iga-Veröffentlichungen finden Sie hier.

BERATUNG UND UNTERSTÜTZUNG ZU KÖRPERLICH FIT BLEIBEN

Leistungen der BGF-Koordinierungsstelle (§ 20b Abs. 3 SGB V)

Die BGF-Koordinierungsstelle ist ein gemeinsames Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zu betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) gemäß § 20b SGB V und richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen.
Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, eine professionelle und kostenfreie BGF-Erstberatung in Anspruch zu nehmen, in der die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens analysiert und erste Schritte zur Einführung einer maßgeschneiderten Gesundheitsförderung aufgezeigt werden.
Die BGF-Koordinierungsstelle bietet auf ihrem Informations- und Beratungsportal unter anderem:

  • allgemeine Informationen zu BGF und Unterstützungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sowie Hinweise und Links zu Angeboten weiterer Sozialversicherungsträger
  • einfachen sowie zeit- und ortsunabhängigen Zugang zu BGF-Beratungen der gesetzlichen Krankenkassen mit bedarfsorientierter Weitervermittlung an andere Sozialversicherungsträger
  • Übersicht über alle Krankenkassen mit PLZ-Suche für eine Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Selbstcheck zur Standortbestimmung eines Unternehmens in der BGF
  • länderspezifische Informationen, Veranstaltungen und Fachtagungen zu wichtigen Themen der betrieblichen Gesundheit
  • Transparenz über die BGF-Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bundesländern und über relevante Partner:innen
  • Unterstützung bei der überbetrieblichen Vernetzung

Die Deutsche Rentenversicherung bietet mit ihrem Firmenservice eine kostenfreie und neutrale Beratung für Arbeitgeber:innen zu den Leistungen der Deutschen Rentenversicherung in den Bereichen Prävention, medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Beratung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und Informationen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM).

Ansprechpartner:innen je Region

Präventionsleistungen der UVT „Beratung“ (auf Anforderung)

Bei spezifischen Fragen zum Thema Sicherheit und Gesundheit können Betriebe sich auf Anforderung von den Unfallversicherungsträgern beraten lassen.

Die Beratung auf Anforderung deckt beispielsweise folgende Themen ab:

  • Organisation von Sicherheit und Gesundheit einschließlich Arbeitsschutzmanagementsysteme
  • Beratung von Unternehmen bei der Anschaffung und Einführung neuer Maschinen, Arbeitsstoffe und -verfahren
  • Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Die erste Ansprechperson für die Beratung auf Anforderung ist die für den Betrieb zuständige Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

KURSANGEBOTE ZU KÖRPERLICH FIT BLEIBEN

Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI)

RV Fit ist ein kostenloses Trainingsprogramm der Deutschen Rentenversicherung, das speziell entwickelt wurde, um die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeiter:innen langfristig zu erhalten und zu stärken.
Es kombiniert Elemente aus den Bereichen Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung, die gezielt auf die individuellen Gesundheitsrisiken und den Arbeitsplatz der Teilnehmenden abgestimmt sind. Das Programm unterstützt Unternehmen dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Beschäftigten zu fördern und so krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren.
Das Präventionsprogramm richtet sich an Personen, die präventiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten, insbesondere um physische Belastungen frühzeitig zu erkennen und aktiv anzugehen, bevor sie zu langfristigen Erkrankungen führen. Für Beschäftigte, deren Arbeitsfähigkeit bereits erheblich eingeschränkt ist, ist eine Rehabilitationsmaßnahme geeigneter. Eine spätere Rehabilitation ist für die Teilnehmenden jedoch weiterhin möglich.

Es besteht das Angebot eines kostenlosen Telefonfirmenservice: 0800 1000 453.

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V)

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen qualitätsgesicherte und von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Präventionsangebote in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum. Diese Angebote (wie z. B. Präventionskurse zum Rückentraining, Ganzkörpertraining, zur Förderung der Beweglichkeit) sollen Versicherte zu einer gesunden Lebensweise motivieren und sie befähigen ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken.

Eine digitale Suchmöglichkeit nach Vor-Ort- oder Online-Angeboten bieten die Krankenkassen auf ihren Internetseiten. Dort sind auch Informationen zur Höhe des Zuschusses und zu den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu finden. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten zudem persönlich und helfen bei der Suche nach einem geeigneten Kursangebot.